Wohngeld ab 01.01.2016 für Mieter und Eigentümer
von Myriam Rawak

Die Stadt Aachen informiert: "Im Rahmen der Wohngeldreform 2016 kann es durch die Anhebung der Miethöchstgrenze und der gesetzlichen Freibeträge zu einer deutlichen Leistungserhöhung kommen.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Hiermit fördert der Staat Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten des Wohnens zu decken.
Alle weiteren Informationen hierzu sowie Formulare zum Antragsverfahren sind online zu finden unter http://www.aachen.de/BIS/FO/22_027.pdf
Bei Rückfagen zu Mietzuschüssen können Sie sich direkt an den Fachbereich Wohnen richten.
Kontaktdaten und Ansprechpartner finden Sie hier: http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/politik_verwaltung/behoerdenwegweiser/einrichtungen/index_detail1.asp?searchID=47379&src=die4